Gebührenermäßigung
für Telefon |
Gebührenermäßigung für einen
Telefonanschluß und Gesprächsgebührenermäßigung kann auf Antrag
gewährt werden, wenn die Anschlussinhaber oder ein mit in der
Haushaltsgemeinschaft lebender Angehöriger Inhaber eines
Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "RF" oder wegen
geringem Einkommen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist.
Antragsformulare erhalten Sie beim Postamt oder von der Telekom. Die
Bestätigung der erfüllten Antragsvoraussetzungen erhalten Sie beim Sozialamt. |
Hausarzt |
Ihr
wichtigster Ansprechpartner bei medizinischen Fragen und gesundheitlichen
Problemen. |
Hausnotruf |
Schnelle
Hilfe per Knopfdruck, wenn Ihnen unerwartet etwas zustößt. Sie können
jemanden rufen, der Ihnen aus Ihrer Notsituation hilft. Der
Hausnotrufdienst hilft vor allem älteren, allein lebenden oder chronisch kranken Menschen. Unter der Voraussetzung eines eigenen
Telefonanschlusses und einer freien 220-V-Steckdose können Sie ein
Hausnotrufgerät beantragen. Dieses wird über das öffentliche
Fernsprechnetz mit der Einsatzzentrale gekoppelt. Sie selbst
erhalten einen kleinen leichten Sender. Diesen Sender können Sie am
Körper tragen, und ein Druck auf den Knopf genügt, um einen Kontakt zur
Zentrale herzustellen, ohne daß Sie erst umständlich telefonieren müssen. Egal, in welchem Raum Ihrer Wohnung Sie sich befinden,
auch wenn Sie nicht mehr in der Lage sind zu sprechen, Ihr Ruf wird
wahrgenommen. Rund um die Uhr nimmt geschultes Personal in der
Notrufzentrale alle Anrufe entgegen. Die Mietgebühren betragen z. Z. ca.
35,- DM bis 65,- DM. Im Rahmen der Pflegeversicherung übernimmt die
Pflegekasse diese Kosten teilweise. Bitte erkundigen Sie sich
unverbindlich bei den Notrufzentralen.
Sollte Ihr Einkommen für diesen Mietservice nicht ausreichen, können Sie
sich mit einem Antrag auf finanzielle Zuwendung in Ihrer besonderen
Lebenslage an das Sozialamt wenden. Steht Ihnen kein Telefonanschluß zur
Verfügung, sind Sie aber dringend auf diesen Notruf angewiesen, wenden
Sie sich trotzdem an die Mitarbeiter der Notrufzentrale und bitten um
Hilfe. |
Hilfe
in besonderen
Lebenslagen |
Diese
finanzielle Hilfe nach dem Bundessozialgesetz kann auf Antrag gewährt
werden und dient der Behebung bzw. Milderung ganz spezieller Notlagen
(betrifft insbesondere Behinderte aller Altersgruppen). Auskunft, Beratung
und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie beim Sozialamt. |
Hilfe
zum
Lebensunterhalt |
Diese
finanzielle Hilfe nach dem Bundessozialgesetz in Form von einer einmaligen
oder laufenden Leistungen kann auf Antrag gewährt werden, wenn der
notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen
Mitteln bestritten werden kann. Auskunft, Beratung und Hilfe bei der
Antragstellung erhalten Sie beim Sozialamt. |
Krankenkasse |
Ihr
wichtigster Partner bei gesundheitlichen Problemen ist Ihre Krankenkasse.
Diese ist gleichzeitig auch Ihre Pflegekasse. Sie gewährt Ihnen auf Antrag Leistungen aus
der Pflegeversicherung. Ihre Krankenkasse steht Ihnen für Auskunft,
Beratung und mit vielfältigen Angeboten zur Seite:
Beratung zu Hilfsmitteln, Kuren u.a., Ernährungsberatung,
Gesundheitsvorsorge, Kurse zu speziellen Problemen. |
Notar |
Bei
Fragen zum Testament, bei Beglaubigungen von Urkunden und Abschriften
wenden Sie sich an einen Notar Ihrer Wahl. |
Pflegeversicherung |
Mit
Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung haben die Krankenkassen
eine Erweiterung ihres Leistungsangebotes in Form von Pflegekassen
vorgenommen. Als Pflegekassen nehmen sie die formlosen Anträge für
Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung entgegen und prüfen sie.
Pflegebedürftige erhalten hier durch Übernahme der Kosten eine
finanzielle und materielle Absicherung. Mitglied der Pflegekasse ist
jeder, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. |
Rente |
Fragen
zur Rente und der Rentenantragstellung beantwortet Ihnen Ihr
Rentenversicherungsträger:
- Versicherungsamt des Landkreises Meißen im Landratsamt Meißen
- Landesversicherungsanstalt (LVA)
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Wichtig ist der Nachweis aller Beitragszeiten anhand von vollständigen
Unterlagen.
Ihr Rentenversicherungsträger fertigt auch Kopien für die Einreichung
von Rentenunterlagen für Sie an. Auskünfte zu einer Kur erteilt Ihnen
ebenfalls Ihre Rentenversicherung; Sie können diesen Kurantrag auch
direkt an Ihre Krankenkasse stellen. |
Schwerbehinderten-
ausweis |
Bei
den gesundheitlichen Voraussetzungen kann ein Antrag auf einen
Schwerbehindertenausweis gestellt werden. Das Antragsformular erhalten Sie
beim Sozialamt. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie an:
Amt für Familie und Soziales
- Versorgungsamt -
Behindertenbeauftragte
Strehlener Straße 24
01069 Dresden
Tel.: 0351-4 88 28 32
Fax: 0351-4 88 27 76
Email:
behindertenbeauftragte@dresden.de
Von
dort erhalten Sie einen Bescheid und Erläuterungen zum
Schwerbehindertenrecht. |
Wohlfahrtsverbände |
Zur
Hilfe nach einer langen, schweren Krankheit oder einem
Krankenhausaufenthalt, für eine Einkaufsfahrt mit einem
Behindertenfahrzeug oder regelmäßige Besuche einer Seniorenbegegnungsstätte können interessierte, hilfsbedürftige, ältere Bürger
Kontakt zu den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege aufnehmen. Zu den
Leistungen gehören: Mobiler sozialer Dienst, Familienpflege,
Hausnotrufdienst, Senioren- und Behindertenfahrdienst,
Familienentlastender Dienst, Seniorenbegegnungsstätten und Treffpunkte. |
Wohngeld |
Wohngeld
erhalten Sie bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen:
- als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines
einzelnen Zimmers sind.
- als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder
einer Eigentumswohnung sind.
Wenden Sie sich für die Beantragung an die Wohngeldstelle Ihres
Wohnungsamtes.
Die Gewährung ist zeitlich befristet; vor Ablauf der Frist muss der
Antrag neu gestellt werden. |
Zuzahlungsbefreiung
bei
Heil- und
Hilfsmitteln |
Ihre
Krankenkasse entscheidet über eine teilweise oder vollständige Befreiung
von der Zuzahlung bei Arznei- und Verbandmitteln, Fahrtkosten und
Zahnersatz anhand Ihres Einkommens. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse,
die Sie ausführlich dazu berät. |