Gebührenermäßigung  
        für Telefon | 
    
    
       Gebührenermäßigung für einen
      Telefonanschluß und Gesprächsgebührenermäßigung kann auf Antrag
      gewährt werden, wenn die Anschlussinhaber oder ein mit in der
      Haushaltsgemeinschaft lebender Angehöriger Inhaber eines
      Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "RF" oder wegen
      geringem Einkommen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist.
      Antragsformulare erhalten Sie beim Postamt oder von der Telekom. Die
      Bestätigung der erfüllten Antragsvoraussetzungen erhalten Sie beim Sozialamt.  | 
  
  
  
    | Hausarzt | 
    Ihr
      wichtigster Ansprechpartner bei medizinischen Fragen und gesundheitlichen
      Problemen. | 
  
  
    | Hausnotruf | 
    Schnelle
      Hilfe per Knopfdruck, wenn Ihnen unerwartet etwas zustößt. Sie können
      jemanden rufen, der Ihnen aus Ihrer Notsituation hilft. Der
      Hausnotrufdienst hilft vor allem älteren, allein lebenden oder chronisch kranken Menschen. Unter der Voraussetzung eines eigenen
      Telefonanschlusses und einer freien 220-V-Steckdose können Sie ein
      Hausnotrufgerät beantragen. Dieses wird über das öffentliche
      Fernsprechnetz mit der Einsatzzentrale gekoppelt. Sie selbst
      erhalten  einen kleinen leichten Sender. Diesen Sender können Sie am
      Körper tragen, und ein Druck auf den Knopf genügt, um einen Kontakt zur
      Zentrale herzustellen, ohne daß Sie erst umständlich telefonieren müssen. Egal, in welchem Raum Ihrer Wohnung Sie sich befinden,
      auch wenn Sie nicht mehr in der Lage sind zu sprechen, Ihr Ruf wird
      wahrgenommen. Rund um die Uhr nimmt geschultes Personal in der
      Notrufzentrale alle Anrufe entgegen. Die Mietgebühren betragen z. Z. ca.
      35,- DM bis 65,- DM. Im Rahmen der Pflegeversicherung übernimmt die
      Pflegekasse diese Kosten teilweise. Bitte erkundigen Sie sich
      unverbindlich bei den Notrufzentralen. 
       
      Sollte Ihr Einkommen für diesen Mietservice nicht ausreichen, können Sie
      sich mit einem Antrag auf finanzielle Zuwendung in Ihrer besonderen
      Lebenslage an das Sozialamt wenden. Steht Ihnen kein Telefonanschluß zur
      Verfügung, sind Sie aber dringend auf diesen Notruf angewiesen, wenden
      Sie sich trotzdem an die Mitarbeiter der Notrufzentrale und bitten um
      Hilfe. | 
  
  
    Hilfe
      in besonderen 
      Lebenslagen | 
    Diese
      finanzielle Hilfe nach dem Bundessozialgesetz kann auf Antrag gewährt
      werden und dient der Behebung bzw. Milderung ganz spezieller Notlagen
      (betrifft insbesondere Behinderte aller Altersgruppen). Auskunft, Beratung
      und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie beim Sozialamt. | 
  
  
    Hilfe
      zum 
      Lebensunterhalt | 
    Diese
      finanzielle Hilfe nach dem Bundessozialgesetz in Form von einer einmaligen
      oder laufenden Leistungen kann auf Antrag gewährt  werden, wenn der
      notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen
      Mitteln bestritten werden kann. Auskunft, Beratung und Hilfe bei der
      Antragstellung erhalten Sie beim Sozialamt. | 
  
  
    | Krankenkasse | 
    Ihr
      wichtigster Partner bei gesundheitlichen Problemen ist Ihre Krankenkasse.
      Diese ist gleichzeitig auch Ihre Pflegekasse. Sie gewährt Ihnen auf Antrag Leistungen aus
      der Pflegeversicherung. Ihre Krankenkasse steht Ihnen für Auskunft,
      Beratung und mit vielfältigen Angeboten zur Seite: 
      Beratung zu Hilfsmitteln, Kuren u.a., Ernährungsberatung,
      Gesundheitsvorsorge, Kurse zu speziellen Problemen. | 
  
  
    | Notar | 
    Bei
      Fragen zum Testament, bei Beglaubigungen von Urkunden und Abschriften
      wenden Sie sich an einen Notar Ihrer Wahl. | 
  
  
    | Pflegeversicherung | 
    Mit
      Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung haben die Krankenkassen
      eine Erweiterung ihres Leistungsangebotes in Form von Pflegekassen
      vorgenommen. Als Pflegekassen nehmen sie die formlosen Anträge für
      Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung entgegen und prüfen sie.
      Pflegebedürftige erhalten hier durch Übernahme der Kosten eine
      finanzielle und materielle Absicherung. Mitglied der Pflegekasse ist
      jeder, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. | 
  
  
    | Rente | 
    Fragen
      zur Rente und der Rentenantragstellung beantwortet Ihnen Ihr
      Rentenversicherungsträger: 
      -  Versicherungsamt des Landkreises Meißen im Landratsamt Meißen 
      -  Landesversicherungsanstalt (LVA) 
      -  Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) 
      Wichtig ist der Nachweis aller Beitragszeiten anhand von vollständigen
      Unterlagen. 
       
      Ihr Rentenversicherungsträger fertigt auch Kopien für die Einreichung
      von Rentenunterlagen für Sie an. Auskünfte zu einer Kur erteilt Ihnen
      ebenfalls Ihre Rentenversicherung; Sie können diesen Kurantrag auch
      direkt an Ihre Krankenkasse stellen. | 
  
  
    Schwerbehinderten- 
      ausweis | 
    Bei
      den gesundheitlichen Voraussetzungen kann ein Antrag auf einen
      Schwerbehindertenausweis gestellt werden. Das Antragsformular erhalten Sie
      beim Sozialamt. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie an:
        
          
            
              
                
                  Amt für Familie und Soziales 
                  - Versorgungsamt - 
                  Behindertenbeauftragte 
                  Strehlener Straße 24 
                  01069 Dresden 
                  Tel.: 0351-4 88 28 32 
                  Fax: 0351-4 88 27 76 
                  Email:
                  
                  behindertenbeauftragte@dresden.de 
               
             
           
         
       
    Von
      dort erhalten Sie einen Bescheid und Erläuterungen zum
      Schwerbehindertenrecht. | 
  
  
    | Wohlfahrtsverbände | 
    Zur
      Hilfe nach einer langen, schweren Krankheit oder einem
      Krankenhausaufenthalt, für eine Einkaufsfahrt mit einem
      Behindertenfahrzeug oder regelmäßige Besuche einer Seniorenbegegnungsstätte können interessierte, hilfsbedürftige, ältere Bürger
      Kontakt zu den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege aufnehmen. Zu den
      Leistungen gehören: Mobiler sozialer Dienst, Familienpflege,
      Hausnotrufdienst, Senioren- und Behindertenfahrdienst,
      Familienentlastender Dienst, Seniorenbegegnungsstätten und Treffpunkte. | 
  
  
    | Wohngeld | 
    Wohngeld
      erhalten Sie bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen: 
       
      -  als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines
      einzelnen Zimmers sind. 
      -  als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder
      einer Eigentumswohnung sind. 
       
      Wenden Sie sich für die Beantragung an die Wohngeldstelle Ihres
      Wohnungsamtes. 
      Die Gewährung ist zeitlich befristet; vor Ablauf der Frist muss der
      Antrag neu gestellt werden. | 
  
  
    Zuzahlungsbefreiung
      bei 
      Heil- und
      Hilfsmitteln | 
    Ihre
      Krankenkasse entscheidet über eine teilweise oder vollständige Befreiung
      von der Zuzahlung bei Arznei- und Verbandmitteln, Fahrtkosten und
      Zahnersatz anhand Ihres Einkommens. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse,
      die Sie ausführlich dazu berät. |