Seniorenwegweiser - Sachwortverzeichnis                                              Zurück

 

Alten- bzw. Altenpflegeheim Wenn Sie Ihren Haushalt aus Altersgründen oder wegen Pflegebedürftigkeit nicht mehr bewältigen können, sprechen Sie beim Sozialamt vor und informieren Sie sich bei einem Alten- bzw. Altenpflegeheim Ihrer Wahl über die Modalitäten.
Bahncard Die Deutsche Bahn AG bietet Senioren, Schwerbehinderten und Frührentnern unter bestimmten Voraussetzungen eine ermäßigte Bahncard an. Auskunft und Beratung erhalten Sie am Fahrkartenschalter des Bahnhofs.
Dokumente Über Dokumente, die Sie für Behördengänge benötigen, informieren Sie sich bitte vorher beim zuständigen Amt.
Gebührenbefreiung 
Rundfunk und Fernsehen
Die Gebührenpflicht gilt grundsätzlich für jeden Rundfunk- und Fernsehgerätebesitzer. Befreiungen auf Antrag sind möglich bei:
-  Inhabern eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "RF"
- Personen mit geringem Einkommen
Der Antrag ist beim Sozialamt unter Vorlage folgender Dokumente zu stellen:
-  letzter Rentenbescheid (und evtl. Witwenrentenbescheid)
-  letzter Mietbescheid
-  letzter Wohngeldbescheid
Die Gewährung ist zeitlich befristet; vor Ablauf der Frist muss der Antrag neu gestellt werden. Ausgenommen von diesen Befreiungen sind Gebühren für das Kabelfernsehen.
Gebührenermäßigung 
für Telefon

Gebührenermäßigung für einen Telefonanschluß und Gesprächsgebührenermäßigung kann auf Antrag gewährt werden, wenn die Anschlussinhaber oder ein mit in der Haushaltsgemeinschaft lebender Angehöriger Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "RF" oder wegen geringem Einkommen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist. Antragsformulare erhalten Sie beim Postamt oder von der Telekom. Die Bestätigung der erfüllten Antragsvoraussetzungen erhalten Sie beim Sozialamt.

Hausarzt Ihr wichtigster Ansprechpartner bei medizinischen Fragen und gesundheitlichen Problemen.
Hausnotruf Schnelle Hilfe per Knopfdruck, wenn Ihnen unerwartet etwas zustößt. Sie können jemanden rufen, der Ihnen aus Ihrer Notsituation hilft. Der Hausnotrufdienst hilft vor allem älteren, allein lebenden oder chronisch kranken Menschen. Unter der Voraussetzung eines eigenen Telefonanschlusses und einer freien 220-V-Steckdose können Sie ein Hausnotrufgerät beantragen. Dieses wird über das öffentliche Fernsprechnetz mit der Einsatzzentrale gekoppelt. Sie selbst erhalten  einen kleinen leichten Sender. Diesen Sender können Sie am Körper tragen, und ein Druck auf den Knopf genügt, um einen Kontakt zur Zentrale herzustellen, ohne daß Sie erst umständlich telefonieren müssen. Egal, in welchem Raum Ihrer Wohnung Sie sich befinden, auch wenn Sie nicht mehr in der Lage sind zu sprechen, Ihr Ruf wird wahrgenommen. Rund um die Uhr nimmt geschultes Personal in der Notrufzentrale alle Anrufe entgegen. Die Mietgebühren betragen z. Z. ca. 35,- DM bis 65,- DM. Im Rahmen der Pflegeversicherung übernimmt die Pflegekasse diese Kosten teilweise. Bitte erkundigen Sie sich unverbindlich bei den Notrufzentralen.

Sollte Ihr Einkommen für diesen Mietservice nicht ausreichen, können Sie sich mit einem Antrag auf finanzielle Zuwendung in Ihrer besonderen Lebenslage an das Sozialamt wenden. Steht Ihnen kein Telefonanschluß zur Verfügung, sind Sie aber dringend auf diesen Notruf angewiesen, wenden Sie sich trotzdem an die Mitarbeiter der Notrufzentrale und bitten um Hilfe.
Hilfe in besonderen
Lebenslagen
Diese finanzielle Hilfe nach dem Bundessozialgesetz kann auf Antrag gewährt werden und dient der Behebung bzw. Milderung ganz spezieller Notlagen (betrifft insbesondere Behinderte aller Altersgruppen). Auskunft, Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie beim Sozialamt.
Hilfe zum
Lebensunterhalt
Diese finanzielle Hilfe nach dem Bundessozialgesetz in Form von einer einmaligen oder laufenden Leistungen kann auf Antrag gewährt  werden, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Auskunft, Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie beim Sozialamt.
Krankenkasse Ihr wichtigster Partner bei gesundheitlichen Problemen ist Ihre Krankenkasse. Diese ist gleichzeitig auch Ihre Pflegekasse. Sie gewährt Ihnen auf Antrag Leistungen aus der Pflegeversicherung. Ihre Krankenkasse steht Ihnen für Auskunft, Beratung und mit vielfältigen Angeboten zur Seite:
Beratung zu Hilfsmitteln, Kuren u.a., Ernährungsberatung, Gesundheitsvorsorge, Kurse zu speziellen Problemen.
Notar Bei Fragen zum Testament, bei Beglaubigungen von Urkunden und Abschriften wenden Sie sich an einen Notar Ihrer Wahl.
Pflegeversicherung Mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung haben die Krankenkassen eine Erweiterung ihres Leistungsangebotes in Form von Pflegekassen vorgenommen. Als Pflegekassen nehmen sie die formlosen Anträge für Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung entgegen und prüfen sie. Pflegebedürftige erhalten hier durch Übernahme der Kosten eine finanzielle und materielle Absicherung. Mitglied der Pflegekasse ist jeder, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Rente Fragen zur Rente und der Rentenantragstellung beantwortet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger:
-  Versicherungsamt des Landkreises Meißen im Landratsamt Meißen
-  Landesversicherungsanstalt (LVA)
-  Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Wichtig ist der Nachweis aller Beitragszeiten anhand von vollständigen Unterlagen.

Ihr Rentenversicherungsträger fertigt auch Kopien für die Einreichung von Rentenunterlagen für Sie an. Auskünfte zu einer Kur erteilt Ihnen ebenfalls Ihre Rentenversicherung; Sie können diesen Kurantrag auch direkt an Ihre Krankenkasse stellen.
Schwerbehinderten-
ausweis
Bei den gesundheitlichen Voraussetzungen kann ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt werden. Das Antragsformular erhalten Sie beim Sozialamt. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie an:
Amt für Familie und Soziales
- Versorgungsamt -
Behindertenbeauftragte
Strehlener Straße 24
01069 Dresden
Tel.: 0351-4 88 28 32
Fax: 0351-4 88 27 76
Email: behindertenbeauftragte@dresden.de
Von dort erhalten Sie einen Bescheid und Erläuterungen zum Schwerbehindertenrecht.
Wohlfahrtsverbände Zur Hilfe nach einer langen, schweren Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt, für eine Einkaufsfahrt mit einem Behindertenfahrzeug oder regelmäßige Besuche einer Seniorenbegegnungsstätte können interessierte, hilfsbedürftige, ältere Bürger Kontakt zu den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege aufnehmen. Zu den Leistungen gehören: Mobiler sozialer Dienst, Familienpflege, Hausnotrufdienst, Senioren- und Behindertenfahrdienst, Familienentlastender Dienst, Seniorenbegegnungsstätten und Treffpunkte.
Wohngeld Wohngeld erhalten Sie bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen:

-  als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines einzelnen Zimmers sind.
-  als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.

Wenden Sie sich für die Beantragung an die Wohngeldstelle Ihres Wohnungsamtes.
Die Gewährung ist zeitlich befristet; vor Ablauf der Frist muss der Antrag neu gestellt werden.
Zuzahlungsbefreiung bei
Heil- und Hilfsmitteln
Ihre Krankenkasse entscheidet über eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Zuzahlung bei Arznei- und Verbandmitteln, Fahrtkosten und Zahnersatz anhand Ihres Einkommens. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, die Sie ausführlich dazu berät.